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Diebstahl/Unterschlagung
Hierunter fallen sämtliche materiellen und immateriellen Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel: 
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum;
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien;
  • persönliche Bereicherung;
  • Missbrauch der Systeme inklusive Hardware und Software;
  • Missbrauch bzw. unrechtmässige Offenlegung der Patente, Marken, Designs und Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Insiderinformationen usw.

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